Große Unterschiede bei den Kosten: Zahnkrone ist nicht gleich Zahnkrone

Ist die Entscheidung getroffen, dass ein beschädigter Zahn mit einer künstlichen Kappe überkront werden soll, hat der Patient meist die Qual der Wahl. Die Dentalindustrie bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte an, bei denen in den oberen Preisklassen täuschend echt aussehende Spezialkeramiken verwendet werden. Grob lassen sich die Kronen in drei verschiedene Kategorien einteilen: Vollgusskronen aus Metall, verblendete Kronen mit einem Metallkern und Vollkeramikkronen. Bei den ersten beiden Kategorien gilt für jede Zahnkrone: Preis und Qualität des Produkts hängen vom gewünschten Metall ab. Edelmetallmodelle lassen die Zahnkronen-Kosten enorm in die Höhe schnellen.

Doch auch Vollkeramikkronen sind nicht besonders preisgünstig zu haben: Das aufwändige Herstellungsverfahren und teure Fräsgeräte sorgen dafür, dass eine Zahnkrone Kosten in einer ähnlichen Dimension verursacht, die auch für eine verblendete Edelmetallkrone entstehen. Wegen einer guten Biokompatibilität und einem optimalen ästhetischen Ergebnis sind Vollkeramikkronen seit längerer Zeit bei zahlungskräftigeren Patienten sehr beliebt. Früher empfahl sie der Zahnarzt jedoch seltener, da die Kappen wegen der Bruchgefahr breite Aufsatzränder benötigten. Das hatte zur Folge, dass viel der noch vorhandenen Zahnsubstanz abgeschliffen werden musste und somit der restliche Zahn übermäßig in Gefahr geriet. Heutzutage stehen den Zahnärzten Zirkongerüste zur Verfügung, die über eine enorme mechanische Festigkeit verfügen. Wer also auf eine konventionelle Metallüberkappung verzichten möchte, kann auf verblendete Zirkonkronen zurückgreifen.  

Zahnarzt, Labor und Material: Was kostet eine Zahnkrone?

Wie bei den meisten komplizierten Restaurationen von beschädigten Zähnen ist auch die  Anfertigung einer künstlichen Krone eine individuelle „Maßarbeit“. Das Zusammenspiel von Zahnarzt, Assistentin und Zahntechniker muss perfekt stimmen – und diese professionelle Leistung spiegelt sich auch in den Zahnkronen-Kosten wider. Wie oben bereits erwähnt steigen zudem möglicherweise durch die Wahl von Edelmetallen die Kosten.

Zahnkrone, Brücke oder Implantat werden meist nur zu einem geringen Teil über einen Festzuschuss von den gesetzlichen Kassen mitfinanziert, eine Zusatzversicherung kann daher bei manchen Menschen durchaus sinnvoll sein. Leider machen sich viele Patienten darüber erst auf dem Zahnarztstuhl Gedanken: Zu spät um eine entlastende Police abzuschließen. Was wird in einem solchen Fall eine Zahnkrone kosten? Anhand von drei Beispielen lässt sich gut zeigen, nach welch unterschiedlichen Vorgaben auch in Bezug auf das Budget des Patienten ein Zahnarzt planen muss.

Fall 1

Ein 56-jähriger, gesetzlich versicherter Patient mit geringem Einkommen benötigt im Bereich der hinteren Backenzähne eine Krone. Der Mann legt keinen großen Wert auf eine originalgetreue Nachbildung, wäre somit auch mit einer unverblendeten Metallkrone zufrieden. Besondere Allergien gegen Nichtedelmetalle, auch gegen Nickel, sind nicht bekannt. Es ist der Wunsch des Patienten eine möglichst kostengünstige Variante (Nichtedelmetall, NEM) zu erhalten. Ein Bonusheft hat er bisher nicht geführt. 

Es ergeben sich folgende Kosten:

Zahnarzthonorar (130,- Euro)

Laborkosten (170,- Euro für NEM-Krone)

Material (35,- Euro)

Gesamt 335,- Euro

Festzuschuss der Krankenkasse (125,- Euro)

Zu zahlen: 210,- Euro

Fall 2

Ein 42-jähriger, gesetzlich versicherter Hochschuldozent benötigt eine Zahnkrone im Backenzahnbereich. Der Lehrer legt hohen Wert auf eine perfekte Ästhetik und ist bereit, eine optimale Lösung auch im oberen Preissegment zu suchen. Im Bonusheft hat er seit zwölf Jahren regelmäßig Routinekontrollen dokumentiert. Gemeinsam mit dem Zahnarzt entscheidet er sich für eine Vollkeramikkrone auf einem Zirkongerüst.

Der Patient trägt folgende Kosten:

Zahnarzthonorar (330,- Euro nach GOZ, Faktor 3,5)

Laborkosten (330,- Euro, Verblendkrone auf Zirkongerüst)

Material (40,- Euro)

Gesamt 700,- Euro

Festzuschuss der Krankenkasse (163,- Euro 30% Bonus)

Zu zahlen: 537,- Euro

Fall 3

Eine 24-jährige Medizinstudentin, gesetzlich versichert, hat sich bei einem Sportunfall einen großen Teil ihres Schneidezahns herausgeschlagen. Sie legt sowohl Wert auf ein gutes Aussehen als auch auf eine gute Biokompatibilität, da sie zu Allergien neigt. Sie wählt auch auf Anraten des Zahnarztes eine vollverblendete Krone mit einem Metallkern aus einer Goldlegierung. Ihr Bonusheft weist nur für die letzten fünf Jahre regelmäßige Zahnarztbesuche auf.

Folgende Kosten entstehen:

Zahnarzthonorar (217,- Euro nach GOZ Faktor 2,3)

Laborkosten (450,- Euro, Verblendkrone auf Edelmetallgerüst)

Material (40,- Euro)

Gesamt 707,- Euro 

Festzuschuss der Krankenkasse (205,- Euro 20% Bonus)

Zu zahlen: 502,- Euro

Wenn Sie Fragen zu Ihrer ganz persönlichen Situation haben, können Sie gerne über unser Kontaktformular unsere Mitarbeiter ansprechen. Wir können gemeinsam kostengünstige Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.