Geringere Kosten: Zahnbrücke statt Implantat

Seit vielen Jahrzehnten haben Zahnärzte mit Zahnbrücken Erfahrungen gesammelt. Nicht nur einzelne Zähne können ersetzt werden, sondern auch mehrere nebeneinander liegende Lücken werden durch die Konstruktionen geschlossen. In der Regel dienen die Nachbarzähne als Brückenpfeiler. Sie werden vor dem Einbau einer Brücke speziell präpariert, damit sie als stabile Grundlage den festsitzenden Zahnersatz tragen können. Wenig Bedenken haben Zahnmediziner dabei, wenn diese Zähne bereits wegen kariöser Schäden gefüllt worden sind oder gar überkront sind. Sind die Zähne jedoch in einem perfekten Zustand, wird der Zahnarzt vermutlich die Option eines Zahnimplantats ansprechen. Zahnbrücken kosten zwar wesentlich weniger als Implantate – doch der Substanzverlust an den gesunden Zähnen ist ein hoher Preis für die Wiederherstellung der ursprünglichen Gebisssituation. 

Zahntechnische Arbeiten und verwendete Materialien ähneln sehr der Versorgung einzelner Zähne mit einer Krone. Auch hier gibt es eine ganze Palette an verschiedenen Möglichkeiten, wie der Zahnersatz aussehen kann und welchen Ansprüchen er gerecht wird. Wie viel eine Zahnbrücke kosten wird, hängt wie bei der Krone maßgeblich vom Patientenwunsch nach Edelmetallen oder keramischen Anfertigungen ab. Eine bessere Körperverträglichkeit und höhere Ästhetik bedeuten somit auch spürbar höhere Kosten. Zahnbrücke sowie Krone werden über einen Festzuschuss von gesetzlichen Krankenkassen mitfinanziert. Wer sich für eine NEM-(Nichtedelmetall-)Variante entscheidet, muss oft nicht einmal einen dreistelligen Betrag selbst bezahlen. Empfänger von Hartz-IV-Leistungen oder andere sozial schwach gestellte Patienten, die die Krankenversicherung als Härtefälle einstuft, erhalten einen doppelten Festzuschuss. Damit können Restaurationen nahezu ohne Eigenanteil der Betroffenen vorgenommen werden.

Kein Lächeln mit Lücke: Doch was kostet eine Zahnbrücke unterm Strich?

Wie bei allen aufwändigen Behandlungsmaßnahmen muss der Zahnarzt auch vor Beginn der Versorgung mit einer Brücke einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Frage „Was kostet eine Brücke“ klärt sich somit spätestens, wenn die Zahnarztpraxis diesen „Kostenvoranschlag“ dem Patienten aushändigt.

Eine grobe Voreinschätzung lässt sich jedoch mithilfe von bekannten Festzuschussbeträgen und ungefähren Material- und Laborkosten machen. Anhand von drei Beispielen zeigt sich, wie breitgefächert die individuellen Situationen und passende Lösungsangebote sein können.

Kosten einer Klebebrücke (Maryland-Brücke)

Der Patient, 29 Jahre alt, hat sich beim Sport im Unterkiefer einen Frontzahn herausgeschlagen. Die beiden benachbarten Zähne sind vollkommen intakt und zeigen auch keine Karies. Aus finanziellen Gründen lehnt der Mann vorerst ein Implantat ab, die Härtefallregelung kommt bei ihm jedoch auch nicht zum Tragen. Da seine Bissverhältnisse optimal sind und eine spätere Implantatversorgung in Erwägung gezogen wird, bietet sich der Einsatz einer Klebebrücke, auch Maryland-Brücke genannt, an. Bei dem Verfahren werden die Nachbarzähne kaum in Mitleidenschaft gezogen. Diese werden lediglich angeätzt und mit einem Spezialkleber versehen, an dem die Flügelbereiche der Brückenkonstruktion befestigt werden. Über die etwas schlechtere Haltbarkeit einer Maryland-Brücke klärt der Zahnarzt auf: Rund ein Viertel der Konstruktionen löst sich innerhalb von fünf Jahren ab, dabei besteht dann die Gefahr des Verschluckens oder sogar eines Eindringens in die Atemwege.

Der junge Mann wählt dennoch diese Zahnbrücke. Kosten entstehen in folgender Höhe:

Zahnarzthonorar (611,- Euro nach GOZ Faktor 2,3)

Laborkosten (570,- Euro, Zweiflügelige NEM-Adhäsivbrücke)

Material (40,- Euro)

Gesamt 1221,- Euro

Festzuschuss der Krankenkasse (468,40 Euro ohne Bonus)

Zu zahlen: 752,60 Euro

Fall 2

Bei einer 57-jährigen Patientin ist im zweiten Backenzahn im rechten Oberkiefer eine tiefgehende Karies festgestellt worden. Die Zahnhartsubstanz ist so weit und tief geschädigt, dass der Zahn gezogen werden muss. Die beiden benachbarten Backenzähne sind bereits mit kleinen Füllungen versorgt. Die gesetzlich versicherte Frau lehnt ein Implantat ab und will auch möglichst wenig Schäden an den Pfeilerzähnen in Kauf nehmen. Sie hatte zuvor von einer Inlaybrücke gehört, die den Zahnersatz über zwei Inlays in den Nachbarzähnen fixiert, und schlägt dies dem Behandler vor.
Der Zahnarzt rät von dieser Variante ab. Nach seinen Erfahrungen sind derartige Verankerungen wenig stabil und lösen sich mit der Zeit. Oft kommt es unter den Inlays zur Kariesbildung. Auch finanziell sind Inlaybrücken ein Problem. Die gesetzlichen Kassen zahlen bei dieser Form der Versorgung keinen Festzuschuss. Die Kosten für Zahnbrücke und Behandlung muss der Patient also komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Alternativ erhält die 57-Jährige eine Brücke aus drei Gliedern. Zwei davon überkronen die Pfeilerzähne komplett. Wegen der guten Biokompatibilität wird eine Goldlegierung verwendet, für eine optimale Ästhetik werden alle drei Glieder mit Keramik vollständig verblendet. Hier die einzelnen Positionen und was die Zahnbrücke kosten wird:

Zahnarzthonorar (435,- Euro nach GOZ Faktor 2,3)

Laborkosten (1500,- Euro, dreigliedrige, vollverblendete Brücke aus Edelmetalllegierung)

Material (55,- Euro)

Gesamt 1990,- Euro

Festzuschuss der Krankenkasse (420,11 Euro ohne Bonus)

Zu zahlen: 1569,89 Euro

Fall 3

Ein 61-jähriger Mann hat durch eine schwere Parodontitis seinen dritten Backenzahn im Unterkiefer links verloren. Nach erfolgreicher Behandlung der Zahnbetterkrankung soll die entstandene Lücke rasch geschlossen werden. Als starker Raucher entscheidet er sich gegen eine Implantatversorgung, wünscht jedoch eine ästhetisch überzeugende Lösung. Sein Zahnarzt empfiehlt Zirkonoxid (ZrO2) als Gerüstmaterial für die Zahnbrücke. Kosten liegen dann, je nach aktuellem Goldpreis, leicht unter denen einer Edelmetallvariante. Mit einer Keramikverblendung kann der Zahnersatz kaum vom Original unterschieden werden. Zudem besitzt Zirkoniumoxid eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit - das verhindert Schmerzen beim Kontakt zu kalten oder heißen Speisen und Getränken. Auch die immense Bruchfestigkeit neuerer Zirkonprodukte überzeugt viele Dentalpraxen.

Ein Kostenplan für den gesetzlich versicherten Patienten könnte so aussehen:

Zahnarzthonorar (435,- Euro nach GOZ Faktor 2,3)

Laborkosten (1400,- Euro, dreigliedrige, vollverblendete Brücke aus Zirkonoxid)

Material (55,- Euro)

Gesamt 1890,- Euro

Festzuschuss der Krankenkasse (324,45 Euro ohne Bonus)

Zu zahlen: 1565,55 Euro