Entscheidung des Sozialgerichts Hannover zu Einzelverträgen bisher nicht rechtskräftig
Hannover/Bremen, 29. April 2010. Die AOK Niedersachsen wird ihre Versicherten auch weiterhin über kostengünstige Bezugsquellen für Zahnersatz informieren und mit ihrem Vertragspartner dentaltrade zusammenarbeiten. Darauf weisen beide Unternehmen nach einem Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 23. April 2010 hin, das der AOK den Abschluss entsprechender Einzelvereinbarungen untersagt hat.
Eine Veröffentlichung der Niedersächsischen Zahntechnikerinnung erweckte fälschlicherweise den Eindruck, die Geschäftspartner AOK und dentaltrade – nur auf diese bezieht sich das Urteil – seien bereits an die richterliche Entscheidung gebunden. Das Urteil hat jedoch noch keine Rechtskraft erlangt. Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, wird die AOK Niedersachsen gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern das weitere Vorgehen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.
Die AOK Niedersachsen ermöglicht ihren Versicherten, etwa über das Bremer Unternehmen dentaltrade, kostengünstigen Zahnersatz in Anspruch zu nehmen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Versicherten entscheidet sich nämlich aus Kostengründen nachträglich gegen die Eingliederung des Zahnersatzes.
dentaltrade verfügt über ein eigenes Meisterlabor in China unter Leitung deutscher Zahntechnikermeister und nutzt die dort günstigeren Produktionsbedingungen zum Vorteil deutscher Kunden. Dieses Meisterlabor sowie alle weiteren dentaltrade-Labore sind vom deutschen TÜV-SÜD nach EN ISO 9001:2008 sowie 13485:2007 zertifiziert. Alle Produkte durchlaufen strenge Kontrollen durch deutsche Zahntechniker und Zahntechnikermeister.
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