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Mittwoch, 10. März 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

1. Allgemeines
1.1. Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen der Firma dentaltrade GmbH & Co. KG werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt. Abreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Die Parteien sind sich einig, dass eine konkludente Aufhebung des Schriftlichkeitsgebotes durch mündliche Absprachen nicht stattfindet. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam und verbindlich.
1.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von dem Auftragnehmer gelieferten Produkte im Ausland hergestellt sind, falls keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die gelieferten Produkte entsprechen alle dem deutschen Qualitätsstandard.

2. Preise
2.1. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt, zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste und sind unverbindlich. Aufgrund der bei der Herstellung verwendeten Materialien (Keramiken, Edelmetall u.ä.) kann es zwischen dem Kostenvoranschlag und dem Liefertermin zu Kostenerhöhungen kommen. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag bis zu 5% einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag um mehr als 5%, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe einer Begründung darüber. Der Auftraggeber hat das Recht, der Preiserhöhung innerhalb von 10 Tagen, ab Zugang des Informationsschreibens zu widersprechen. Danach gilt der erhöhte Preis als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung und findet eine Einigung der Vertragsparteien nicht statt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen.

3. Lieferbedingungen
3.1. Der Versand erfolgt durch die dentaltrade GmbH & Co. KG. Die dentaltrade GmbH & Co. KG behält sich vor, die Lieferung von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages (Vorkasse) abhängig zu machen, oder per Nachnahme zu verschicken. Einer Begründung dafür bedarf es nicht.
3.2. Der Versand innerhalb von Europa erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden von dentaltrade oder über einen Abholauftrag durch eine telefonische Anmeldung bei dentaltrade.
3.3. Die fortlaufende Geschäftsverbindung ist freibleibend. Eine Verpflichtung zur Fortführung der Geschäftsverbindung besteht für dentaltrade GmbH & Co. zu keinem Zeitpunkt.

4. Lieferzeit
Die angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Der Auftragnehmer gerät mit der Lieferung erst nach Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, die nicht in einem Schreiben ausgesprochen werden dürfen, in Verzug.

5. Gewährleistung
5.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung die erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen: neue Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.
5.2. Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung und Minderung beschränkt.
5.3. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre bei herausnehmbarem und 5 Jahre bei festsitzendem Zahnersatz. Es zählt das Rechnungsdatum des Auftragnehmers.
5.5. Sofern die Herstellung der zahntechnischen Arbeiten auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Daten (im Folgenden "Leistungsdaten" genannt) basiert, übernimmt der Auftragnehmer für alle Folgen, die aufgrund fehlerhafter oder nicht ausreichender Leistungsdaten entstehen, keinerlei Haftung. Es haftet ausschließlich der Auftraggeber.

6. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7. Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne, etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke, etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8. Zahlung
8.1. Einzelrechnungen werden fällig zum Monatsende mit der Monats-Sammelaufstellung. Das Zahlungsziel beläuft sich auf 30 Tage. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird dem Kunden ein Skontoabzug auf den Leistungsbetrag gewährt, außer der Kunde nimmt das Partnerfactoring in Anspruch. Material ist von der Skontierung ausgenommen. Zahlungen, die per Einzugsermächtigung über Kreditkarten vorgenommen werden, sind von der Skontierung ausgenommen. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), mindestens jedoch in Höhe von 9,5 %.
8.2. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im Falle des Verzuges der Summe aus einer Monats-Sammelaufstellung sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig.
8.3. Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft abtreten, welche an seine Stelle als Forderungsinhabertritt. Die Forderungen des Auftragsnehmers sind dann mit schuldbefreiender Wirkung nur an diese Factoringgesellschaft zu leisten. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen. Gewährte Skonti werden von der Abtretung nicht berührt.

9. Abnahmeverpflichtung
Die Beauftragung der dentaltrade GmbH & Co. KG wird mit Übersendung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber verbindlich. Bei Verweigerung der Abnahme entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.
10.2. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab. Forderungen und Einwände des Patienten gegenüber dem Auftraggeber, sind gegenüber dem Auftragnehmer unerheblich. Der Auftraggeber darf die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Arbeiten nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits vorab mit dem Abschluss des Vertrages an den Auftragnehmer zur Sicherheit ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so hat der Auftragnehmer Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Auftraggeber zurück zu übertragen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien aus Verträgen und der Gerichtsstand ist Bremen, Deutschland. Erfüllungsort für Zahlungen, die an einen Factorer geleistet werden ist der Sitz dieser Factoringgesellschaft.

Bremen, Oktober 2009

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